Tübingen hat sich mit seiner Verpackungssteuer durchgeklagt. Dies macht den Weg frei für weitere Gemeinden, dem Beispiel Tübingens zu folgen.
Wir wollen Sie daher mit unserem Blog heute über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verpackungssteuer in Tübingen informieren.
Hintergrund und Urteil
Seit mehr als einem Jahr fällt in Tübingen unter anderem auf Einwegverpackungen eine Steuer an. Die Steuer beträgt für jede Einwegverpackung 50 Cent und für jedes Einwegbesteck(-set) 20 Cent. Der Steuersatz pro “Einzelmahlzeit” ist auf maximal 1,50 EUR begrenzt. Diese Steuer soll dazu dienen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen zu fördern. Dagegen hatte McDonalds geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die Einführung dieser kommunalen Steuer rechtens ist und somit andere Städte und Gemeinden ähnliche Steuern einführen könnten.
Kurzbegründung des Gerichts: Es handele sich um eine örtliche Verbrauchssteuer, die nach dem Grundgesetz in der Kompetenz der Kommunen liegt. Die kommunale Verpackungssteuer stehe als Lenkungssteuer auch nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Sie bezwecke die Vermeidung von Verpackungsabfall im Stadtgebiet und verfolge damit auf lokaler Ebene kein gegenläufiges, sondern dasselbe Ziel wie der Unions- und der Bundesgesetzgeber.
Das Gericht rügte die zu unbestimmte Obergrenze der Besteuerung von 1,50 € pro „Einzelmahlzeit“ (§ 4 Abs. 2 der Satzung) und das der Stadtverwaltung ohne zeitliche Begrenzung gewährte Betretungsrecht im Rahmen der Steueraufsicht (§ 8 der Satzung) als rechtswidrig. Diese punktuellen Verstöße lassen jedoch die Rechtmäßigkeit der Satzung im Übrigen unberührt.
Auswirkungen in Tübingen
Tübingen plant, die Verpackungssteuer zum 1. Januar 2024 einzuführen. Sie fällt für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck an, „sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als Take-Away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“. Betroffen sind rund 440 Betriebe, die als Verkäufer zahlen müssen. Aufgrund des Rechtsstreits wurde die Steuer bisher noch nicht eingezogen. Die überarbeitete Ausgestaltung ist derzeit noch nicht klar, soll aber in den kommenden Wochen vorgestellt werden.
Folgen für den Außer-Haus-Verkauf
Wir warten derzeit noch die ausführliche Urteilsbegründung ab. Wir befürchten jedoch, dass weitere Kommunen dem Beispiel Tübingens folgen werden. Dies könnte zu einem Sammelsurium von kommunalen und intransparenten Regelungen führen.
McDonalds hat angekündigt, nun eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Potentielle weitere Kommunen dürften eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zunächst abwarten, bevor sie ähnlich wie Tübingen agieren. Wir empfehlen daher sich rechtzeitig mit Mehrweg und Alternativen zu beschäftigen.
Verpackungssteuer in Tübingen bleibt: Niederlage für McDonald’s – SWR Aktuell