FairCup &
Blauer Engel
Kriterien zum Erhalt des Blauen Engels (UZ210):
- Vermeidung von umwelt- & gesundheitsbelastender Materialien
- Vermeidung von Abfall
- Hohe Lebensdauer der Mehrwegbecher
- Breite Einführung von Mehrwegdeckeln
- Becher & Deckel dürfen nicht aus Polycarbonat- oder Melamin-haltigen Kunststoffen bestehen
- Becher & Deckel müssen lebensmittelecht & geschmacksneutral sowie hitzebeständig (zw. 0 und 85° C) sein
- Sortenreiner Kunststoff, Deckel ohne Stoffe, die werkstoffliches Recyclen Verhindern z.B. Silikon
- Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen

Blauer Engel
Der Blaue Engel ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel ist die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf.
Quelle: https://www.blauer-engel.de/de 18.03.2020




Mehrwegsysteme "Inhalt vom Bundesamt"
Den ersten Kaffee „auf die Hand“ gab es in Deutschland 1996. Mittlerweile greifen deutschlandweit 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher besonders häufig oder gelegentlich zu Coffee-to-go-Bechern. Neuste Erhebungen des Instituts für Energie- und Umweltforschung gGmbH (ifeu) beziffern im Außer-Haus-Verkauf eine Gesamtmenge von 2,8 Mrd. Einwegbechern jährlich ‒ davon ca. 1,2 Mrd. To-go-Becher. Die Folge: Immer mehr weggeworfene Einwegbecher verschmutzen öffentliche Plätze, Straßen und die Natur. Das Littering – also das achtlose Wegwerfen der Abfälle im öffentlichen Raum – sowie überfüllte Papierkörbe sind für die Kommunen eine kostspielige Herausforderung.
Ziel des Umweltzeichens für Mehrwegbechersysteme ist es, Einwegbecher zu reduzieren und umweltverträgliche Mehrwegbechersysteme zu stärken. Die Kriterien beinhalten sowohl Anforderungen an die Becher selbst als auch an die Anbieter. Bei der Herstellung der Mehrwegbecher und -deckel müssen u. a. umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Melaminharze und Polycarbonat-Kunststoffe, die Bisphenol A freisetzen können. Um das Abfallaufkommen nicht zu erhöhen, müssen die Becher ein „werkstoffliches Recycling“ ermöglichen. Dies bedeutet, dass Becher aus Kunststoff nur aus sortenreinem Kunststoff ohne Beschichtung mit anderen Materialien hergestellt werden dürfen. Außerdem müssen die Becher langlebig sein und eine Lebensdauer von mindestens 500 Spülzyklen aufweisen. Weiterhin muss ein Pfand auf Becher und Deckel gefordert werden. Zudem müssen Becher und Deckel am Ende ihrer Lebensdauer zurückgenommen und einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Die Anbieter müssen sich überdies verpflichten, die „Guten Regeln“ für den Heißgetränke-Ausschank einzuhalten: Kundinnen und Kunden soll immer erst der Mehrwegbecher und -deckel angeboten werden oder kundeneigene Becher befüllt werden. Weiterhin müssen die Mehrwegbechersystem-Anbieter nachweisen, dass ihr Logistikkonzept zur ökologischen Optimierung von Transportwegen und von Transportfahrzeugen beiträgt.
Quelle: https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-kommune/mehrwegbechersysteme/mehrwegbechersysteme 18.03.2020

