Präambel - Allgemeine Geschäftsbedingungen

FairCup bietet ein innovatives und nachhaltiges Pfand-Mehrwegsystem für To-Go-Produkte und Verpackungen. Wir streben einen flächendeckenden Ausbau des Systems in Deutschland bzw., deutschsprachigen Raum an.

Die bundesweite Abholung, Spülung und wieder bereitstellen hygienisch einwandfreier Verpackungen durch FairCup. Wir verwenden einen eigens für uns entwickelten Entkeimungskanal nach dem Spülen der benutzten Verpackungen.  Dadurch dass die benutzten Behälter zu uns zurückkommen, besteht eine professionelle Kontrolle und Aussortierung von beschädigten Verpackungen, die dem Recycling sortenrein zugeführt werden.

Anbietern sowie To-Go bzw. Takeaway-Genießern bietet sich somit eine unkomplizierte und attraktive Alternative zu Einwegbechern bzw. Verpackungen, die den Schutz wertvoller Ressourcen fördert.

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil der Verträge oder gelten als Vertrag über die Überlassung gegen Entgelt (Miete) für unsere Mehrwegprodukte, wie: Mehrwegbecher, Mehrwegschalen und Mehrwegdeckel sowie Zubehör. Durch den Abschluss einer FairCup-Partnerschaft unterstützt jeder Anbieter diese Vision und trägt aktiv zur nachhaltigen Entwicklung bei („FairCup-Pfandsystem“). Die Mehrwegprodukte inklusive Mehrwegdeckel und Zubehör hinterlassen keinen ökologischen Fingerabdruck. Sie werden nicht billig in Drittländern produziert. Unsere Mehrwegprodukte kommen aus Deutschland. Sie werden nicht bedruckt und sind so noch umweltschonender. Der Code auf einigen unserer Produkte wird ohne Additive oder Zusätze eingelasert – das Material erfährt keine chemische Veränderung.

Das Design der FairCup-Produkte ist dem modernen Menschen angepasst und Ende 2017 auch in mehreren Farben erhältlich. Wir verkörpern mit unserem neuen Mehrwegprodukten und Deckel ein umweltbewusstes Lebensgefühl. Der Anbieter und Konsument sollen sich mit unseren Produkten identifizieren.

Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden werden schriftlich festgehalten.

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner sind die FairCup GmbH („FairCup“) mit Sitz in Göttingen, HEAG-FairCup GmbH mit Sitz in Darmstadt und die Geschäftskunden von FairCup, die am FairCup-Pfandsystem teilnehmen („FairCup-Partner“). Bei einer Umfirmierung gelten diese AGB für das FairCup-Pfandsystem weiter.

§ 2 Gegenstand der Vertragsbedingungen

Unsere Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel bestehen aus spülmaschinenfestem Kunststoff ohne BPA und MELAMIN. Sie können mindestens bis zu 500-mal gewaschen und verwendet werden. Bei guter Pflege bis zu 1000-mal. Danach werden unsere Produkte komplett recycelt und wiederverwertet, sofern wir diese zurückerhalten. Dazu sollten unsere Mehrwegprodukte wie: Mehrwegbecher, Mehrwegschalen, Sporkif, Drinkick und Mehrwegdeckel nicht achtlos im Müll landen, sondern an uns zurückgeführt werden.

FairCup gibt es in fünf Größen und sind nachfolgend zu entnehmen:

  • 0,1l (max. 0,168l – nicht als Expressbecher geeignet)
  • 0,2l (max. 0,28l)
  • 0,3l (max. 0,38l)
  • 0,4l (max. 0,48l)
  • 0,5l (max. 0,58l)
 

Unsere FairBox gibt es in zwei Größen:

  • 500 ml (max. 750 ml)
  • 1000 ml (max. 1325 ml)
 

Die zweigeteilte Menübox:

  • FairPac mit Domdeckel (ca. 1500 ml mit zwei Kammern)
 

Die Menübox 4 to One = FairMax

  • Vollschale ca. 3 cm hoch (als Tellerersatz, für Scheibenprodukte oder Sushiplatte geeignet)
  • Vollschale ca. 5 cm hoch (als Grillteller für Fleisch, Fisch etc.)
  • Zweigeteilte Menüschale
  • Dreigeteilte Menüschale
 

Die zu zahlende Systemgebühr ist für alle FairCup Mehrwegprodukte gleich hoch. Sie orientiert sich an den Bedarf und der Laufzeit, die ein Partner selbst wählen kann. Es werden in jedem Fall 3-Monate jeweils im Voraus berechnet. Wahlweise kann es eine monatliche oder jährliche Abrechnung geben.

  1. Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Regelung des FairCup-Pfandsystems.
  2. Zudem sind die vom FairCup-Pfandsystem unabhängigen Verkäufe verschiedener Artikel an die FairCup-Partner Gegenstand dieser Vertragsbedingungen.

§ 3 Anmeldung, Account und Zugang zum FairCup-Partnerbereich

  1. Zur reibungslosen Teilnahme am FairCup-Pfandsystem ist ein persönliches Gespräch, indem die Bedingungen besprochen werden oder eine Anmeldung, zusenden des entsprechenden Formulars/Stammblattes, eine Bestellung per Mail oder via Internet unter https://www.fair-cup.de/  oder https://box.fair-cup.de erforderlich.
  2. Der Kunde
    1. erhält ggf. einen Zugang zum FairCup-Partnerbereich bzw. Melde-App und
    2. erhält einen zeitlich unbefristeten Account bei FairCup.
    3. findet sein Geschäft und ggf. seine Filialen in unser Kunden-App/Website mit Navigation
    4. stimmt der einfachen Veröffentlichung (Firmenname, Straße und Ort) in unserer Navigations-App sowie auf lokalen/regionalen Plattformen, die Übersichten für die Rücknahme von Mehrweg bereitstellen zu. Weitere Veröffentlichungen wie,  Logo, Beschreibung und Öffnungszeiten müssen uns mitgeteilt werden.
    5. erhält parallel dazu ein Clearingskonto (Pfandausgleichskonto)
  3. Für Kunden, die nicht selbst Spülen und die FairCup Produkte umverteilen. Gibt es eine
    1. Clean-App/Webportal und
    2. Kurierdienst
      Diese Dienstleistungen werden separat aufgeführt und abgerechnet.

§ 4 Beginn der FairCup-Partnerschaft; Systemgebühr

  1. Mit Zugang der Bestellbestätigung für die erste Bestellung via Mail oder Fax, die auch fernmündlich sein kann, beginnt die FairCup-Partnerschaft („FairCup-Partnerschaft“). Mit der Bestellung verpflichtet sich der FairCup-Partner zur Teilnahme am FairCup-Pfandsystem und zur Zahlung der Systemgebühr und ersten Pfandbetrag gemäß diesen Vertragsbedingungen.
  2. Das Pfand wird dem Clearingskonto gutgeschrieben. Es dient zur Gewährleistung des Pfandausgleichs unter allen Partnern und gewährleistet auch die Funktionsfähigkeit des Systems, wenn Daten für das Clearing nicht übermittelt werden.
  3. Die Mindestbestellmenge für Bestellungen von FairCup-Mehrwegprodukten richtet sich i.d.R. an die vorgegebenen Größen (Verpackungseinheiten) und FairCup-Produktgrößen. Kleinere bzw. individuelle Mengen und Farbmischungen erfolgen nur nach Absprache. Sie bedeuten einen Mehraufwand, der auch berechnet werden kann.
  4. Die Systemgebühr für die FairCup-Partnerschaft bemisst sich nach aktuell gültiger Preisliste (Anlage II) Vertrag oder Angebot. Dabei unterscheiden wir nicht anhand unserer FairCup Produkten. Alle Partner können ohne Aufschlag jedes Produkt nutzen. Die Systemgebühr wird ab dem Tag des Zugangs der Bestellbestätigung für die erste Bestellung (Ziffer 4.1) berechnet. Diese kann auch fernmündlich erfolgen.
  5. Änderungen der Höhe der Systemgebühr bleiben vorbehalten. Sie werden dem Partner im Vorfeld mitgeteilt.
  6. Ausgabestellen für FairCup-Mehrwegprodukte sind alle Standorte in Deutschland bzw. deutschsprachigem Raum, die FairCup-Partner im Rahmen des Vertrages oder Aktualisierung seines Accounts nach erfolgter Anmeldung angelegt bzw. angegeben haben („Ausgabestellen“).
  7. Die Systemgebühr kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig im Voraus abgerechnet und gezahlt werden. Bei zwölf, vierundzwanzig oder sechsunddreißig Monaten sind prozentuale Rabatte möglich.
  8. Im Normalfall wird für jeweils drei Monate im Voraus abgerechnet. Die Systemgebühr wird jeweils mit Rechnungsstellung durch FairCup zur Zahlung fällig.
  9. Die Systemgebühr für nach Beginn der FairCup-Partnerschaft neu angelegte Ausgabestelle wird ab dem Zeitpunkt gerechnet, zu welchem die neue Ausgabestelle im Account angelegt oder per Mail gemeldet wurde. Abgerechnet wird i.d.R. für drei Monate im Voraus.
  10. Es kann eine zusätzliche Pfandsicherheit erhoben werden. Diese berechnet sich nach der Erstanschaffung für alle Filialen bzw. der Jahresmenge oder wird für die ersten drei Bestellungen von 1/3 der bestellten Menge erhoben. Sie kann sofort oder nach Ablauf von drei Monaten gezahlt werden. Diese Regelung tritt ein, wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Diese zusätzliche Pfandsicherheit soll FairCup und seine Partner vor Schaden bewahren (Pfandausgleich unter den Partnern). Sie wird bei großen Mengen und ggf. bei mehr als 15 Filialen erforderlich.
  11. Der FairCup-Partner ist nicht berechtigt, FairCup-Mehrwegprodukte an anderen Standorten als den im FairCup-Partnerbereich/Manager registrierten Ausgabestellen in Umlauf zu bringen oder sonst zu vertreiben. Auch dürfen unsere Mehrwegprodukte nicht testweise an nicht registrierte Teilnehmer weitergegeben oder verkauft werden. Es dürfen auch nur registrierten Ausgabestellen mit der Teilnahme am FairCup-Pfandsystem werben.
  12. Sollte der FairCup-Partner entgegen Ziffer 4.7- 4.9 handeln, ist FairCup berechtigt, den Standort als Ausgabestelle des FairCup-Partners rückwirkend anzulegen und entsprechend Ziffer 4.6 rückwirkend zu berechnen.
  13. Mit Beginn der FairCup-Partnerschaft werden die Ausgabestellen des FairCup-Partners in der FairCup App verlinkt und sichtbar. Der FairCup-Partner kann die Sichtbarkeit seiner Ausgabestellen in der FairCup-App und auf der FairCup-Homepage nicht selbstständig deaktivieren.

§ 5 Vertragspflichten FairCup-Pfandsystem: Bestellung und Lieferung

  1. Die Präsentation und Bewerbung von FairCup-Mehrwegprodukten im FairCup-Produktkatalog stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss einer FairCup-Partnerschaft oder eines Vertrages dar.
  2. Die Bestellung der FairCup-Mehrwegprodukte oder anderer Artikel erfolgt via Mail, per Fax, per Telefon oder über den FairCup-Manager. Alle FairCup-Mehrwegprodukte entsprechen dem für FairCup typischen Design und tragen das FairCup-Logo.
  3. Durch die Bestellung der FairCup-Mehrwegprodukte verpflichtet sich der FairCup-Partner zur Zahlung des Pfandbetrages inklusive Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1,00 pro FairCup-Mehrwegbecher, EUR 0,50 pro FairCup-Mehrwegdeckel (Trink- oder Verschlussdeckel), EUR 2,00 pro FairBox und EUR 2,00 pro FairBox Verschlussdeckel mit oder ohne flexible Trennwand, EUR 5,00 pro FairPac inklusive Mehrwegdeckel, EUR 3,00 pro FairMax Gefäß, EUR 2,00 pro FairMax Verschlussdeckel  sowie zur Zahlung der durch die jeweilige Lieferung anfallenden Versandkosten.
  4. FairCup verpflichtet sich zur Lieferung der bestellten FairCup-Mehrwegprodukte innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zahlungseingang und überlässt die FairCup-Mehrwegprodukte dem FairCup-Partner auf unbestimmte Zeit zum Gebrauch und zur Nutzung gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. FairCup bleibt Eigentümer der FairCup-Mehrwegprodukte. Ein Eigentumserwerb durch die Ausgabe der FairCup-Mehrwegprodukte an die FairCup-Partner findet nicht statt.
  6. Mit der ersten Bestellung erhält der FairCup-Partner die Möglichkeit, das FairCup-Starterpaket zu bestellen, das unter anderem aus einer kostenfreien Erstausstattung mit Infomaterial zum FairCup-Pfandsystem sowie einem kostenfreien FairCup-Aufkleber pro Ausgabestelle besteht. FairCup empfiehlt den Aufkleber in der jeweiligen Ausgabestelle mit dem Beginn der Ausgabe der FairCup-Mehrwegprodukte so anzubringen, dass er nach außen für die Laufkundschaft (gemäß Ziffer 6.1) erkennbar ist. Weiteres Infomaterial kann auch separat per Mail, Fax oder Telefon bestellt werden.
  7. FairCup stellt dem Kunden über die Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware an den Kunden eine Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ab diesem Tage aus.
  8. Grundsätzlich werden sämtliche Beträge mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen dienen zur Tilgung der jeweils ältesten fälligen Rate.
  9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Nutzungspreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung rein netto Kasse zu zahlen.
  10. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basissatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Verzugsbeginn ist der Postabgabestempel maßgeblich.
  11. Die Lieferung auf Vorkasse wird vorbehalten und hängt vom Bestellumfang ab. Bei Neukunden kann die Lieferung auf Vorkasse erfolgen.
 
Hinweis: Die Pfandbeträge sind immer inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle anderen Beträge sind netto Beträge.

§ 6 Vertragspflichten FairCup-Pfandsystem: Umlauf der FairCup-Mehrwegprodukte

  1. Der FairCup-Partner verpflichtet sich, die FairCup-Mehrwegprodukte in sein Angebotssortiment aufzunehmen. Er verpflichtet sich, die FairCup-Mehrwegprodukte an seine Laufkundschaft gegen Zahlung eines Pfandes i.H.v. EUR 1,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Mehrwegbecher und i.H.v. EUR 0,50 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Mehrwegdeckel bzw.  EUR 2,00 ink. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Mehrwegschale und EUR 2,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für den Mehrweg-Verschlussdeckel mit oder ohne flexibler Trennwand auszugeben. Gleiches gilt für die FairPac, die als Gebinde abzugeben ist, d.h. Gefäß inklusive Mehrweg-Domdeckel für EUR 5,00 inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die FairMax kann wieder getrennt abgegeben werden, d.h. EUR 3,00 für das Gefäß inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und EUR 2,00 für den Verschlussdeckel der FairMax inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Um einen Anreiz für die Laufkundschaft zu schaffen und die Akzeptanz des FairCup-Pfandsystems zu steigern, empfehlen wir unseren FairCup-Partner, Getränke, Speisen in einem FairCup-Mehrwegprodukt mit einem Preisunterschied zu entsprechenden Produkten in Einwegverpackungen anzubieten.
  3. Der FairCup-Partner ist verpflichtet, ausschließlich gereinigte und intakte FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel an die Laufkundschaft auszugeben hierbei kann er sich am beigefügten Leitfaden orientieren (siehe Ziffer 14 und  Anlage I).
  4. Der FairCup-Partner ist nicht verpflichtet, FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel in Mengen über 20 Stück zurückzunehmen, wenn diese von einem Kunden auf einmal zurückgegeben werden.
  5. Der FairCup-Partner ist nicht berechtigt, FairCup-Mehrwegprodukte für andere Zwecke, die nicht Lebensmittel betreffen, als dem in diesen AGB bestimmten Umlauf und Rücklauf innerhalb des FairCup-Pfandsystems zu gebrauchen oder zu verwenden. Insbesondere ist der FairCup-Partner nicht berechtigt, die FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel an dritte Personen auszugeben, die nicht zur Laufkundschaft gehören.
  6. Der FairCup-Partner ist nicht berechtigt, FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel direkt von anderen FairCup-Partnern zurückzunehmen.
  7. Der FairCup Aufkleber ist am Geschäft bzw. am Eingang des Geschäfts gut sichtbar anzubringen. Die Mehrwegprodukte müssen ebenfalls für den Kunden gut sichtbar platziert werden. Musterprodukte hierfür werden ggf. durch FairCup gestellt.
  8. Der Vertragspartner verpflichtet sich die von FairCup übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Muster, sowie fachliches Know-How und andere betriebsinternen Kenntnisse und Geschäftsgeheimnisse bezüglich des Pfandsystems der FairCup GmbH und HEAG-FairCup GmbH geheim zu halten.

§ 7 Vertragspflichten FairCup-Pfandsystem: Rücklauf der FairCup-Mehrwegprodukte durch Laufkundschaft

  1. Der FairCup-Partner verpflichtet sich, alle FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel, die bei Ausgabestellen durch die Laufkundschaft abgegeben werden, unabhängig von Farbe und Größe zurückzunehmen und das Pfand an den abgebenden Kunden zu zahlen.
  2. Der FairCup-Partner nimmt defekte, beschädigte oder sehr stark verschmutzte FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel zurück, damit diese recycelt werden können.

§ 8 Vertragspflichten FairCup-Pfandsystem: Rücklauf der FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel durch FairCup-Partner

  1. Der FairCup-Partner ist jederzeit berechtigt, die in seinem Bestand befindlichen FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel an FairCup zurückzugeben.
  2. Der FairCup-Partner ist verpflichtet, die FairCup-Mehrwegprodukte vor der Rückgabe an FairCup zu reinigen; hierbei kann er sich am beigefügten Leitfaden orientieren (siehe Ziffer 14 und  Anlage I).
  3. FairCup verpflichtet sich, pro zurückgenommenen FairCup-Mehrwegprodukt und Mehrwegdeckel an den FairCup-Partner das gleiche Pfand zu zahlen, das auch an den Endkunden geleistet wurde.
  4. (1) Auf entsprechendes Verlangen verpflichtet sich FairCup, die FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel, ab einer Menge von 100 Stück (z.B. 50 Mehrwegbecher/Mehrwegschalen und entsprechende 50 Mehrwegdeckel), nach Benachrichtigung abzuholen bzw. abholen zu lassen, soweit FairCup zur Rücknahme nach diesen Vertragsbedingungen verpflichtet ist. Im Falle der Abholung durch FairCup ist der FairCup-Partner verpflichtet, die FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel versandfertig verpackt bereitzustellen.

(2) Rückführungsquote – Wegen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet eine feste Rückführungsquote zu erheben. Jeder FairCup-Partner erhält innerhalb von einem Jahr eine feste Rückführungsquote von 500 Gebinden, die an uns zurückgesendet werden, kann. Diese Rückführungsquote erneuert sich ständig nach Ablauf von 12 Monaten. Wird dieses Rückführungsquote nicht in Anspruch genommen findet keine Kumulierung statt, sondern verfällt. Die Pfandrückerstattung für Gebinde ist davon nicht betroffen.

Wir berechnen ab dem 501 Gebinde eine Verwaltungspauschale von netto 0,75€ pro Gebinde.

Hinweis zur Berechnung:

„Sie haben einen festen Jahresbestand an Gebinden z.B. 550 Gebinde, die Sie innerhalb des letzten Jahres geordert haben. Aber nun haben Sie 600 Gebinde, weil Sie mehr angenommen haben als herausgeben. In diesem Fall zahlen Sie die Pauschale für die 50 Zusatzgebinde nicht!“

Der FairCup-Partner ist verpflichtet, defekte, beschädigte oder ästhetisch nicht mehr ansprechende FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel, die sich in seinem Bestand befinden, auszusortieren und diese an die Göttinger Zentrale zu senden, damit wir diese einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen können. Die Becher/Schalen/Deckel werden dem Recycling zugeführt.

  1. FairCup ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung sämtliche FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel, die sich im Bestand des FairCup-Partners befinden, im Verhältnis eins zu eins durch gleichwertige Mehrwegprodukte der jeweiligen Größe auszutauschen. Dem FairCup-Partner entstehen hierdurch keine Kosten.

§ 9 Vertragspflichten FairCup Pfandsystem: Benutzung der FairCup progressive Web-App (PWA)

  1. Die Fair-Cup GmbH bietet dem Fair-Cup Partner und dem Endverbraucher über die manuelle Pfandabwicklung hinaus ein digitales Pfandsystem über die kostenlose Verwendung der Fair-Cup Progressive Web App (PWA) an. Die PWA erfasst ausgegebene und zurückgegebene Mehrwegbehälter.
  1. Sowohl Fair-Cup Partner als auch Endverbraucher erhalten nach der erforderlichen Registrierung bei der PWA einen individuellen QR-Code. Die Fair-Cup Mehrwegprodukte werden bei Ausgabe durch den Fair-Cup Partner von diesem gescannt, sodass daraufhin eine Verknüpfung jenen Mehrwegprodukts über den QR-Code des Fair-Cup Partners mit dem individuellen QR-Code des Endverbrauchers hergestellt wird. Das Pfand wird sodann auf dem App-Konto des Endverbrauchers für vier Wochen zahlungsfrei verbucht.
  1. Alle vier Wochen findet eine Abrechnung des App-Kontos statt. Sofern der Endverbraucher innerhalb von vier Wochen ab Verbuchung die Mehrwegprodukte nicht beim Fair-Cup Partner zurückgebracht hat, ist die Fair-Cup GmbH berechtigt, das Privatkonto des Endverbrauchers in Höhe des verbuchten Pfandwertes zu belasten.Dafür verpflichtet sich der Endverbraucher bei seiner PWA-Nutzer-Registrierung, der Fair-Cup GmbH digital ein wiederkehrendes SEPA Lastschriftmandat zu erteilen.
  2. Die Fair-Cup GmbH verpflichtet sich, dem Fair-Cup Partner mit der Abrechnung die entgangenen Pfandzahlungen weiterzuleiten.
  3. Mehrwegbehälter können im Anschluss jederzeit zurückgegeben werden, der Pfandbetrag wird dann dem Endverbraucher bei der folgenden Abrechnung erstattet.

§ 10 Aufrechnungsverbot

Der FairCup-Partner ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von FairCup aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt.

§ 11 Haftung

  1. FairCup haftet nicht für Schäden, die aus einer vom FairCup-Partner zu vertretender Pflichtverletzung resultieren und bei Beachtung der Pflichten dieser Vertragsbedingungen und sonstiger Verkehrspflichten hätten verhindert werden können.
  2. Der FairCup-Partner haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar.
  3. FairCup haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von der Haftungsbeschränkung dieser Ziffer 10.3 unberührt.

§ 12 Laufzeit; Beendigung der FairCup-Partnerschaft; Kündigung

  1. Die Mindestlaufzeit der FairCup-Partnerschaft beträgt drei Monate vom Zeitpunkt des Beginns der FairCup-Partnerschaft, sofern keine andere vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart ist. Die Kündigung der Mindestlaufzeit von drei Monaten muss mindestens vier Wochen vor Ablauf dieser erfolgen, ansonsten verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat.
  2. Laufzeitvereinbarungen über sechs Monate oder mehr, haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall hat der FairCup-Partner das Recht, die FairCup-Partnerschaft innerhalb einer dreimonatigen Frist zu kündigen.
  3. Auch FairCup hat das Recht, die FairCup-Partnerschaft des betreffenden FairCup-Partners binnen dreimonatiger Frist zu kündigen. Mit Kündigung endet die FairCup-Partnerschaft.
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  6. Die Löschung einer, mehrerer oder sämtlicher Ausgabestelle(n) durch den FairCup-Partner hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Systemgebühr. Es hat eine schriftliche Kündigung mit einzuhaltenden Fristen zu erfolgen.
  7. Werden die AGB als Vertragsinhalt zu Grunde gelegt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von drei Monaten zum Monatsende. Diese Kündigungsfrist gilt auch bei Verträgen mit Laufzeiten, die im Voraus gezahlt wurden.
  8. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um mindestens einen Monat. Auch dies gilt nur, wenn im Vertrag keine anderen Zeiten festgelegt wurden.
  9. Abweichende Kündigungsfristen gelten für große Unternehmen, Bäckereien und Einzelhandel mit vielen Standorten oder großen Gebindemengen, da die Abwicklung der Rückführung von Gebinden mehr Zeit in Anspruch nehmen.
  10. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, bei Pflichtverletzung der Vertragsparteien, Insolvenz oder Schließung einer Filiale/Geschäfts.
  11. Bei erheblichen Verstößen, gegen die dem FairCup-Partner obliegenden Pflichten ist FairCup berechtigt, die FairCup-Partnerschaft des betreffenden FairCup-Partners einseitig fristlos zu kündigen und den Account des FairCup-Partners zu sperren.
  12. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen bleibt unberührt.
  13. Endet die FairCup-Partnerschaft, so ist der FairCup-Partner ab dem Zeitpunkt der Beendigung dazu verpflichtet, sämtliche in seinen Ausgabestellen befindlichen FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel an FairCup zurückzugeben. Auf entsprechendes Verlangen des ehemaligen FairCup-Partners verpflichtet sich FairCup, die FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel, ab einer Menge von 100 Stück und nach Benachrichtigung abzuholen bzw. abholen zu lassen, soweit FairCup zur Rücknahme nach diesen Vertragsbedingungen verpflichtet ist. Im Falle der Abholung durch FairCup gilt Ziffer 8.4 Satz 2 entsprechend. Nimmt der FairCup-Partner diese Möglichkeit nicht in Anspruch, ist er zur Rücksendung an FairCup selbst verpflichtet.
  14. Die Rücknahme der FairCup-Mehrwegprodukte und Mehrwegdeckel und die Zahlung des Pfandes durch FairCup erfolgt im Falle der Beendigung der FairCup-Partnerschaft entsprechend den Bestimmungen von Ziffer 8.

§ 13 Urheberrechte

FairCup ist Inhaber der Urheberrechte an sämtlichen Bildern, Filmen und Texten, die im FairCup-Produktkatalog oder Cloud veröffentlicht werden. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von FairCup nicht gestattet.

§ 14 Leitfaden

Der FairCup-Partner erhält als Hilfestellung zur Handhabe der FairCup-Mehrwegprodukte einen rechtlich unverbindlichen Leitfaden mit Empfehlungen zur Pflege und Reinigung, der diesen Vertragsbedingungen als Anlage beigefügt ist. (Anlage I)

Wenn Sie sich als FairCup-Partner an die in den AGB und Anhängen aufgeführten Regeln halten, dürfen Sie mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ werben und dieses z.B. auf Werbetafeln (Aufstellern, Preistafel) oder Fensteraufklebern nutzen. Es muss bei allen Werbemaßnahmen deutlich werden, dass das Mehrwegsystem FairCup mit dem Blauen Engel ausgezeichnet ist. Auch die Veröffentlichung der von der RAL gGmbH verliehenen Urkunde ist zulässig. Hier der Logo-Leitfaden zur richtigen Anwendung des Blauen Engels.

§ 15 Umweltzeichen Blauer Engel

Jeder FairCup Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der „Gute Regeln für den Heißgetränke-Ausschank“ (Anlage III). Dies sind bindende Bedingungen zur Führung und Vergabe des Umweltsiegels für das Pfand-Mehrwegsystem FairCup.

§ 16 Änderungen der Vertragsbedingungen

  1. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch und im Besonderen für diese Ziffer 15.1. Hiervon ausgenommen ist die widerspruchsfreie Annahme geänderter Vertragsbedingungen durch den FairCup-Partner nach Ziffer 15.2.
  2. Beabsichtigt FairCup Änderungen dieser Vertragsbedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem FairCup-Partner schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen und genehmigt, wenn der FairCup-Partner ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der FairCup-Partner sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Die FairCup-Partnerschaft/das Vertragsverhältnis wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – den Zweck erreicht, den die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung oder – bei einer Lücke – mit dem Vertrag insgesamt verfolgt haben.
  2. Dies gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf dem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder deren Zeit (Frist oder Termin) beruht. In solchen Fällen tritt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.
  3. Diese Klausel soll nicht lediglich eine Umkehr der Beweislast bewirken, sondern nach dem Willen der Parteien in jedem Fall ausschließen, dass die Teilunwirksamkeit dieses Vertrages seine Gesamtunwirksamkeit nach sich zieht.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Göttingen.